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Eine Frage noch: Muss die Nabe/das Lenkrad eine ABE oder irgendein Gutachten haben?Oder ist es egal da ja eh eine Einzelabnahme gemacht wird?
Folgendes steht in meinen Papieren: Sonderlenkrad R.D.I.Raid 17, Kennz.:KBA70219,ivm Nabe:K4524, Fahrerairbag nach Herst.Vorgaben deaktiviert
Zitat
Eine entsprechende Änderung muss geprüft werden. Falls für das Lenkrad
mit der Nabe ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO vorliegt und in dessen
Verwendungsbereich Ihr Fahrzeug aufgeführt ist und ggf. vorhandene
Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in jeder
DEKRA Prüfstelle möglich. Dabei kann in den Auflagen und Hinweisen u.U.
auch der Airbag und die Verfahrensweise beschrieben sein.
Sind diesbezüglich keine Bemerkungen vorhanden gelten folgende allgemeinen
Grundsätze.
Das Vorhandensein von Airbags in Kraftfahrzeugen basiert nicht auf einer
dementsprechenden, speziellen Ausrüstungsvorschrift für Airbags. Es geht
bei den heute neu gefertigten Fahrzeugen um die Erfüllung bestimmter
Wirkvorschriften.
Dabei kann es sein (muss aber nicht), dass Airbags zur Erfüllung dieser
Vorschriften notwendig sind.
Diese Wirkvorschriften (Frontal-, Seitenaufprall) greifen erst ab
bestimmten Erstzulassungszeiträumen und gewisse Übergangsbestimmungen gab
es dann auch noch zu beachten.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gnatz« (27. März 2009, 15:36)
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